Die Vormünder weil. Ludwig von Neippergs minderjähriger Kinder sowie Hartmann von Neipperg einerseits und Wolf Rauh von Winnenden sowie Bastian und Georg Lier, Gebrüder andererseits schließen einen gütlichen Vertrag, wonach beide Teile alle Rechte am Dorfe Hofen je zum halben Anteil genießen sollen