Friedrich Gottlieb Freiherr von Löwenstern, herzoglicher Oberrat und Hofgerichtsassessor sowie Rat und Hofmeister der jüngeren Herzoginwitwe (Magdalena Sybille?), verkauft an Hz. Eberhard Ludwig das adelige Erblehengut zu Kaltental mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Lasten, wie es 1696 von den Herren von Remchingen an ihn verkauft worden war, ebenso die 1697 von der herzoglichen Kastkellerei zum Gut Kaltental gebrachte ewige Gült von jährlich 25 Scheffel Dinkel, ferner das Meier- und Mühlenhaus mit gen. lebendem und totem Inventar und den Naturaleinkünften von Jakobi (25. Juli) an gemäß dem mit dem Bestandsmeier Johannes Rueffer errichteten 'Bestand' (Pachtbrief), um 10 000 fl RW (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 kr gerechnet), davon 5 000 fl in bar und die auf die herrschaftliche Eisenfaktorei zu Königsbronn assignierte Restsumme zu gen. Raten. In den Kaufbrief werden u.a. folgende Bedingungen aufgenommen: Das Recht der Familie auf Kirchenstühle und Begräbnis in der Kirche zu Möhringen a.d. Fildern, die Ausbezahlung eines Schlüsselgeldes von 100 Talern oder 200 fl an Frau Loysa Gottliebe Freiin von Löwenstern geb. von Remchingen, den Verbleib des jetzigen Beständers auf dem Mühlenhaus, Hans Claus Martin, bis auf Georgii (23. Apr.) 1710 sowie der im Schloß wohnenden Personen bis auf Martini (11. Nov.) dieses Jahres und die Übernahme des Bestandsmeiers J. Rueffer.