.... - Bürgen mit 100 fl: Hans Lienhart Häberling, Metzger, Lienhart Häberling, Bäcker, und Martin Safferman, Schwäger und Freunde des Täters und B. zu Göppingen... ...Siegler: Der ehrsame und weise Wolff Jager, Bm. und Schwicker Schwicker, des Gerichts zu Göppingen Überlieferungsart: Ausfertigung... ...... ...Safferman, Martin...
...Simon Speidellin aus Großbettlingen, derzeit wohnhaft zu Ulm, vormals wegen seines Übertritts zur lutherischen Lehre zu Nürtingen gef., jedoch auf Fürbitte seiner Freunde mit Bürgschaftsleistung auf... ...... ...Siegler: Martin Pfäfflin, Richter und Ulrich Teschler, B. zu Nürtingen Überlieferungsart: Ausfertigung Vermerke: 2 Pap....
...Michel Feinsterlin, sesshaft zu Zizishausen, wegen Abschießens von Wildbret einige Tage zu Nürtingen gef., daselbst peinlich befragt, jedoch, obschon auf Grund seiner Urgicht ohne Aussicht auf... ...Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Richter zu Nürtingen mit dem Sekret-S. der Stadt Überlieferungsart: Ausfertigung Vermerke: 1 S....
...Gerhard, Bischof von Pomesanien, transsumiert durch die Notare Johannes Rosener de Sorau und Caspar Satoris de Eylau die Urkunde des Papstes Martin V. von 1420 September 1 (Regis... ...Jahrhundert, Bd. 1, hrsg. von Erich Weise, Marburg 1970, Nr. 145. - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4529....
....- Weis, Joseph, Herrenschneider.- Weise, Gustav, Schuhreparatur.- Weise, Hermann, Bauschlosserei.- Weise, Marie, Damenschneiderei.-...
...Der Bodenzins ist jährlich binnen 14 Tagen nach St. Martin [= 11.11.] an den üblichen Ort und in üblicher Weise zu entrichten....
...Sie muß das Anwesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, darf es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu St....
...Kaspar Meiler von Litzelbach bekennt, daß Prior und Konvent zu Weingarten ihm, seiner Ehefrau Els Seltenbach ("Sältenbächine") und einem Kind, das sie benennen werden, auf ihre drei Leben das Gütlein... ...Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch "niendert" schlaizen und nichts daraus verleihen, versetzen... ...... ...Kempf, Martin...
...Jakob Sorg von Blitzenreute bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Frau auf Lebenszeit das Gut in Gambach verliehen hat, daß zuvor... ...... ...Gresser, Martin...
...Georg [Wegelin], Abt zu Weingarten, verleiht das Gut zu Reute bei Fronhofen, das Martin Vischers Witwe Dorothea Luppergerin verliehen ist, ihrem Sohn Georg Vischer und Ehefrau Maria... ...... ...Vischer, Martin...
...Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Jährlich geben sie als Zins und Hubgeld zu Martini 19 Scheffel beiderlei Korn, halb Vesen, halb Hafer, 18 ß d Zins, 12 ß d Steuer, 4 Herbsthühner und 2 Fasnachthennen. 20 Jahre lang soll der ältere... ...... ...Engler, Martin...
...Dorothea ("Dorathe") Malenbryin von Kümmerazhofen ("Kümberzhoffen") bekennt, daß sie mit Zustimmung ihrer Vögte Klaus Gürtel und Hans Hagens von Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, für sich,... ...... ...Malenbry, Martin...
...Oswald Mayer von Weiler ("Willer") bekennt, daß Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten ihm und seinem Sohn Martin, den er aus früherer Ehe mit ¿Anna Kempfinger von Oberwaldhausen hat,... ...Die Beliehenen müssen den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...... ...Mayer, Martin...
...... ...Martin Bernschedel von Haberschlacht, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er gegen verkündetes Gebot und gegebene Treue dem Kaiser zugezogen ist, schwört Urfehde und verspricht,... ...... ...Siegler: Der ehrsame, weise Conlin Kamp, Bürgermeister zu Brackenheim Überlieferungsart: Ausfertigung... ...... ...Bernschedel, Martin, Haberschlacht...
...Die Beliehenen werden das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu...
...Die Empfänger müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten.... ...Auf dem Gut und dem zugehörigen Wald darf keine Kohle gebrannt werden. Jährlich zu St. Martin muß als Zins und Hubgeld entrichtet werden, was die Urbarbücher und Rödel des Klosters...
...Die Beliehenen werden es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie werden es "niendert" schlaizen und nichts davon entfremden. Jährlich zu St....
...... ...Martin Mercklin, Bürger und Tuchscherer zu Brackenheim, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er seinem Stiefvater Wilhelm Esslinger, Bürger zu Brackenheim, drohte, ihn zu entleiben... ...... ...Siegler: Der ehrsame, weise Conlin Kamp ("Camp"), Bürgermeister zu Brackenheim Überlieferungsart: Ausfertigung... ...... ...Mercklin, Martin; Tuchscherer, ca. 16. Jh....
...Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Aussteller: Mathis Bentelin von Schlier Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten Siegler: Martin Käppler ("Cäppler"), Ammann in Altdorf Überlieferungsart: Ausfertigung... ...... ...Cäppler, Martin, Ammann... ...Käppler, Martin, Ammann...
...Andreas Grätter von Krebsstein, wegen Gotteslästerung - er hatte mehrmals den Fluch "Gotts Tausend Sakrament" gebraucht - zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen,... ...Siegler: die ehrsamen und weisen Bm. und Gericht zu Kirchheim mit dem gemeinen Sekret-S. der Stadt Überlieferungsart: Ausfertigung Vermerke: 1 S....