...Dagegen versichert der Aussteller, auch für seine Erben, dass er für seine entwendete und verkaufte Fahrhabe oder sonstige Schäden in keiner Weise Ansprüche oder Forderungen an den... ...1497 November 13 (uff montag nach sant Martins tag)...
...... ...Martin Gebel, Stadtammann zu Saulgau (Saulgen), tut kund: Als er am Ausstellungstag mit den Richtern in der größeren (mehrem) Ratsstube zu Saulgau öffentlich zu Gericht saß, erschien...
...Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu...
...Die Beliehenen müssen das Anwesen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts daraus veräußern. Jährlich zu...
...Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Dem Abt reichen sie auf St. Martins Tag an Zins und Hubgeld 1 lb d und 10 Scheffel Fesen Ravensburger Währung und Maßes, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne, 60 Eier....
...Die Beliehenen müssen das Gut in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich zu St. Martin entrichten sie als Zins und Hubgeld 2 lb d sowie je 6 Scheffel Vesen und Hafer...
...Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "nyendert schlaitzen" nichts daraus veräußern. Jährlich zu St....
...Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 15 ß d sowie je 2 1/2 Scheffel Fesen und Hafer, alles in Ravensburger Währung und...
...Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern. Jährlich auf St. Martins Tag...
...Die Beliehenen müssen sie persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon veräußern. Jährlich zu St. Martin entrichten...
...Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Eichen und andere fruchttragende Bäume dürfen nicht gefällt werden. Jährlich auf St. Martins Tag bzw. zu den üblichen Zeiten entrichten sie an Zins und Hubgeld 3 lb d Ravensburger...
...Der Beliehene muß den Hof persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Er darf ihn "niendert" schlaizen und nichts daraus entfremden. Jährlich zu St....
...Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...Dem Siechmeister reichen sie jährlich auf St. Martins Tag als Zins 1 lb 5 ß d Ravensburger Währung....
...Vor Hans Goetz, Ammann zu Hohendiengen, der das Gericht dortselbst besessen hat, erscheinen Claus Mayer von Bachhopten und Hans Murwetzel von Günzkofen, Hans Lützy von Voellkoffen, als Pfleger der... ...Die Auflassung wird in der vorgeschriebenen Weise vorgenommen. Als Bürgen setzen sie den Conrad Kriesel von Entzkoffen.... ...... ...Kugler, Martin; Tafertsweiler...
...Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten, dürfen es auch "niendert schlaitzen".... ...Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martins Tag an Zins und Hubgeld 10 ß d und 6 Scheffel Hafer Zins, 1 Scheffel Hafer und 1 Vierteil Roggen "gesetzten" Zehnten, alles in... ...1519 November 14 (montag nach sant Martins tag)...
...Jakob Maienberger zu Strietach bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, auf Lebenszeit das Gut in... ...... ...Maienberger, Martin...
...Papst Martin (V.) teilt dem Dechant von St. Patrocli in Soest (Susaciensis) in der Kölner Diözese mit, er habe erfahren, daß der Propst, die Priorin und der Konvent des Klosters in... ...Der Papst trägt daher dem Dechant auf, die auf diese Weise unrechtmäßig dem Kloster entfremdeten oder zerstückelten Güter wieder beizubringen, wobei früher ausgestellt...
...Der Ulmer Bürger Martin Koller bekennt, dass ihm die Pfleger Georg Rot von Reutti ("Reittin") [Stadt Neu-Ulm] und Samuel Moll sowie der Hofmeister Lamprecht Baumgarter des... ...Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 10 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Besitzer... ...Sprache: Deutsch Aussteller: Martin Koller, Bürger zu Ulm Siegler: Die Richter und Ratsherren Ulrich Koch (1) und Matthäus Hofherr (2) auf Bitte des Beliehenen Kanzleivermerke: no....
...... ...Martin Knittel von Oberweiler und Ehefrau Margreta Ruchin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, dem Knittel und, wenn sie sich in die Leibeigenschaft des Klosters... ...Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten.... ...... ...Aussteller: Martin Knittel von Oberweiler und Ehefrau Margreta Ruchin Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten Siegler: Johann von Königsegg Freiherr zu Aulendorf... ...... ...Knittel, Martin...
...... ...Martin Spiegler von Sieberatsreute ("Subratzrutin") und Ehefrau Magdalena Stainhuserin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten nachgelassenen... ...... ...Aussteller: Martin Spiegler von Sieberatsreute ("Subratzrutin") und Ehefrau Magdalena Stainhuserin Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten Siegler: Konrad Mangolt, Ammann... ...... ...Spiegler, Martin...