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Das Stadtarchiv Achim erfasst und bewertet das bei der Stadt Achim entstandene Schriftgut und übernimmt es, falls es archivwürdig ist. Dabei ist die Zuständigkeit auf das Schriftgut beschränkt, das sich auf das Stadtgebiet Achim bezieht. Natürlich gehören dazu auch die ehemaligen selbständigen Gemeinden Borstel (bis 1929), Baden, Bierden, Bollen, Embsen, Uesen und Uphusen (bis 1972). Es ist zu beachten, dass nur bereits geschlossene Akten nach einer Ruhezeit von 30 Jahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Eine Zusatzaufgabe des Stadtarchivs besteht in der Sammlung bedeutender Exponate der Regionalgeschichte.