Bischof Rudolf [I. von Habsburg-Laufenburg] von Konstanz gestattet dem Kloster Bebenhausen und weltlichen Personen, Güter, Eigen und Lehen in der Konstanzer Diözese zu erwerben und zu besitzen, und erteilt solchen Erwerbungen seine bischöfliche Bestätigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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