Jockel Mörlin und seine Frau bekennen vor Gericht, dass sie dem Kloster Maulbronn dafür, dass es ihnen Johann Hörmichs Haus in der Fischergasse in Speyer ihr Lebtag eingegeben, 1/2 Ohm Weingeld und 12 Pfund Heller jährliche Gült geben sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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