Beilagen zu 434: Caspar Widmaier (Widmaer") von Holzgerlingen, gefangengesetzt, weil er im Wirtshaus seines Schwagers Lentzin Hiller mit seiner Wehr auf Enderiss Weißkopf losgegangen war und das Gebot, sich mundtot zu verhalten, nicht befolgt und dadurch seine vorherige Urfehde gebrochen hatte, ohne auf die Ermahnungen des Junkers Jorg von Rodt, Obervogts zu Böblingen, zu hören, schwört aufs Neue Urfehde, zahlt 30 Gulden Strafe und verpflichtet sich, keine Zeche mehr zu besuchen und keine andere Wehr als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen. - Bürgen: Hans Widmaier von Darmsheim, Marx Holder von Holzgerlingen und Hans Schaffhäuser ("Schaffheuser") von Sindelfingen