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Die Forstmeister werden angewiesen, in Wilderei- und anderen Sachen, die nicht nur Forstsachen sind, mit den Vögten zu kommunizieren und gemeinschaftlich mit ihnen die Untersuchung zu führen und Bericht zu erstatten
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Die Forstmeister werden angewiesen, in Wilderei- und anderen Sachen, die nicht nur Forstsachen sind, mit den Vögten zu kommunizieren und gemeinschaftlich mit ihnen die Untersuchung zu führen und Bericht zu erstatten
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Bü 64
Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften >> 1. Akten I (Grundbestand) >> 1.1 Generalreskripte und Verordnungen in chronologischer Ordnung >> Generalreskripte und Verordnungen, 1732
15. Dezember 1732
11 Ex.
Dokument
Generalreskripte und Verordnungen, 1732
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 238 Oberrat: Generalreskripte und Druckschriften