Hans Fressewein, sesshaft zu Baltmannsweiler, zu Schorndorf gef., weil er von Bastion Unrath, ebenfalls sesshaft zu Baltmannsweiler, Wildbret angenommen hatte, deshalb einer Geldstrafe von 10 lb h verfallen, jedoch auf seine Bitten und in Ansehung seiner Armut derselben überhoben und freigelassen mit der Auflage, seine Atzung und Gefängniskosten zu zahlen, künftig dergleichen Handlungen und alles Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel dem Forstmeistern oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.