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Akte, nach der die Wildberger Stadtvorsteher den Inhabern der Klostergüter die Abreichung der Schützengarben, entgegen einer herzoglichen Kirchenratsresolution, bei 14 fl. Strafe auferlegt haben (Wildberg, Kloster Reutin)
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Akte, nach der die Wildberger Stadtvorsteher den Inhabern der Klostergüter die Abreichung der Schützengarben, entgegen einer herzoglichen Kirchenratsresolution, bei 14 fl. Strafe auferlegt haben (Wildberg, Kloster Reutin)