Oberforstamt Ludwigsburg macht wegen des Laubrechens in dem Kameralwaldforst eine Verordnung welche als zweckmäßig befunden wird; aus Anlass eines Exzesses von Martin Fritz und Konsorte von Groß- und Kleiningersheim durch Fahren mit Wägen und Karren zum Laub aufladen im Waldforst (Bietigheim, Ingersheim)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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