Ecbertus miles de Asseborch bekennt, daß der Abt Gerhardus zu Werden die praefectura in Helmestat mit allen anderen Zubehörungen, auch einige andere Güter, ihm und seiner Gattin Berta zu lebenslänglichem Besitz übergeben habe. Nach seinem und seiner Gattin Tode sollen jene praefectura und übrigen im Besitz gehabte Güter frei und unversehrt an die Kirche zu Werden zurückfallen, und, ohne Widerspruch seines Vaters Guncelinus, Truchseß am Kaiserl. Hofe, seiner Brüder Burchard und Guncelinus oder deren Söhne, sowie aller von ihnen zu hinterlassenden Erben, von dem Abte für die Kirche reservirt oder Andern übertragen werden. - Act. Helmestat anno gratiae 1238, VI Id. Jan.- (Von den im Contexte bezeichneten Siegeln sind nur 2 - dieselben, wie an der Urkunde Nr. 41 - beschädigt vorhanden. Das eine hat die Umschrift ECBERT DE WLFE......TC, auf dem anderen sind nur noch die Buchstaben:(+)S(igillum)........BORCHA DEWLF. mit Sicherheit zu erkennen.) Zeugen: dieselben, wie bei der, fast gleichlautenden Urkunde Nr. 41 d. d. Helmestat anno gratiae 1238 VI Id. Jan.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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