Wolf Dotz zu Großingersheim ("großen Ynngershenn"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Fürstentum nach dem Bauernaufstand, an dem er als ein Führer teilgenommen hatte, verpflichtet sich, 15 Gulden Abtrag und seine Gefängniskosten zu bezahlen, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Fürstentum Württemberg nur mit Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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