Gerhardus, Abt zu Werden, bekennt: der zwischen den Brüdern der Kirche zu Helmestat und den Bürgern dieser Stadt (civitas) über Beschädigungen, welche die Bürger durch Verbrennung des allodii, des Hospitals und mehrerer anderer sehr nothwendiger Kirchengebäude der Kirche zugefügte, desgleichen über viele andere Beschädigungen und Mishandlungen, durch welche die Brüder der Kirche von den Bürgern verletzt zu sein sich beklagten, Streit geführt worden; so habe er endliche erreicht, daß beide Partheien sich seinem schiedsrichterlichen Ausspruche unterwerfen. Letzterer sei darauf nach dem Rathe der Verständigen in der Maße abgegeben, daß die Bürger vor ihm und den Brüdern um Verzeihung bitten, und diese erhalten sollen, wenn sie wegen des durch Brand Zerstörten schwören (eidliche Versicherung leisten) würden. Die innerhalb der Klosterfreiheit aufgeworfenen Verschanzungen und Gräben sollen sie vor nächstkommenden Ostern wegschaffen, so daß die Kirche ihre Curie, das Hospital, ihr Allodium und übriges Grundeigenthum in der Stadt unbeschwert benutzen könne. Wenn aber eine der Partheien solcher Schiedsrichterlichen Anordnung sich widersetzen würde, so solle gegen diese die andern auf alle mögliche Weise beschützt werden. Zur Sicherung dieses Ausspruches seien dem Convente und den Bürgern zwei übereinstimmende Abschriften desselben in gleicher Form übergeben. - Dat. apud Helmestat anno gratiae 1230 XVI Kal. Jul. - (Das angehängt gewesene Siegel ist abgefallen.) Zeugen: der Capellan Hermannus; Magister Johannes; Symon, miles; der Convent der Kirche; von Seiten der Stadt die s. g. "ratliude" (Rathmänner) mit einigen Bürgern, welche, statt der Übrigen, vom Convente den Versöhnungskuss empfangen, als: Bernhardas longus; Wulframmus; Geroldus; Syndram; Olfurinus; Johannes institor; Godefridus de Wormestede; Wernherus Vorman; Henric Burmeister; Helmoldus monetarius; Henricus de Brumbeye; Helpericus; Arnoldus de Calve; Elverus de Witinge und sein Bruder Henricus, welcher die Wittwe des Meynhardus auf dem Berge hat.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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