Hans Teuffel von Mittelschlechtbach, wegen Bruchs des Artikelbriefes und des Burgfriedens gegenüber einem Mitknecht im fürstlichen Schloß zu Schorndorf gef., vor ein Gericht gestellt, das aus einem Schultheißen und 12 fürstlichen Knechten bestand, und zum Tode durch das Schwert verurteilt, jedoch auf Bitten des Stadtgerichts und der [Einwohner] von Schorndorf und in Anbetracht seines bisherigen Wohlverhaltens wieder freigelassen, gelobt unter Eid, ohne Erlaubnis des Fürsten das Amt Schorndorf nicht mehr zu verlassen, seine Atzung im Gefängnis selbst zu bezahlen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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