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Die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. bevollmächtigen zu den Verhandlungen vor dem Bischof Johann von Augsburg Hans Truchsess von Stetten, Dr. Ludwig Fergenhans, Hermann von Sachsenheim und Dr. Bernhard Schöferlin.
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Die Grafen Ulrich V. und Eberhard V. bevollmächtigen zu den Verhandlungen vor dem Bischof Johann von Augsburg Hans Truchsess von Stetten, Dr. Ludwig Fergenhans, Hermann von Sachsenheim und Dr. Bernhard Schöferlin.