Wolf Kinscher aus Grabenstetten (Gramenstetten), wegen Eidbruchs und verbotenen Spielens [zu Neuffen] gef., jedoch auf Bitten seiner Freunde und anderer ehrbarer Leute wieder freigelassen, schwört U. und verspricht, an Werktagen keine Wirtshäuser und andere Häuser, in denen ausgeschenkt wird, zu besuchen, - was ihm jedoch auf seine und seiner Freunde Bitten an Sonntagen, Hochzeiten und Gesellenschießen mit Erlaubnis eines Vogts zu Neuffen gestattet ist, - ferner kein Spiel über einen Pfennig Einsatz mitzumachen oder sich dazu verführen zu lassen, der Herrschaft eine Geldstrafe von 3 fl und seine Gefängniskosten zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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