Hans Morer genannt Morlin, Bürger zu Stuttgart, dem ungebührlichen Austretens halb das Gelübde abgenommen worden, sein Leben lang in keinem Wirtshaus oder Trinkstube zu Stuttgart Zeche oder Zehrung zu machen, was er nicht gehalten hat, muß versprechen, das Fürstentum Württemberg zu meiden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...