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Die Handhabung der Drittelshofmaier zu Lauffen bei ihrer herkömmlichen Besteuerung, insbesondere ihre Befreiung von dem Stadt- und Amtsschaden und von ein Drittel des Brückenzolls
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Die Handhabung der Drittelshofmaier zu Lauffen bei ihrer herkömmlichen Besteuerung, insbesondere ihre Befreiung von dem Stadt- und Amtsschaden und von ein Drittel des Brückenzolls