Graf Ulrich zu Württemberg beurkundet einen Vertrag zwischen den Herren von Rechberg und den Heiligenpflegern zu Untertürkheim, wonach letztere für die Überlassung des Heuzehnten dortselbst sich verpflichten, näher angeführte Weingärten jährlich mit Mist und Dung zu versehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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