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Erzherzogin Mechthild und Graf Eberhard V. ihr Sohn beurkunden die durch ihre Räte zwischen der Stadt und dem Kloster Sindelfingen gemachte Übereinkunft wegen Bestellung der gemeinsamen Amtleute und die Ordnung für diese.
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Erzherzogin Mechthild und Graf Eberhard V. ihr Sohn beurkunden die durch ihre Räte zwischen der Stadt und dem Kloster Sindelfingen gemachte Übereinkunft wegen Bestellung der gemeinsamen Amtleute und die Ordnung für diese.