Melchior Eirlin von Dachtel, gefangengesetzt, weil er den Schultheißen von Dachtel und die Obrigkeit gescholten, beim Zechen auch andere Leute mit halben Worten verletzt hat, unmäßig und zänkisch Anlass zu vielem Übel war, wird verurteilt, Zechen und Gesellschaften, von der Kirche abgesehen, zu meiden, den Dorfzehnten ohne fürstliche Erlaubnis nicht zu verlassen, gehorsam zu sein, seine Atzung zu bezahlen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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