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Rolle, nach welcher die Grundsteuer vom 01. Januar bis ult. Juni 1808 und die Zulagencentimen vom 01. Januar bis ult. Dezember 1808 im District Braunschweig von allen ehemals steuerfreien Grundstücken erhoben werden sollen
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Rolle, nach welcher die Grundsteuer vom 01. Januar bis ult. Juni 1808 und die Zulagencentimen vom 01. Januar bis ult. Dezember 1808 im District Braunschweig von allen ehemals steuerfreien Grundstücken erhoben werden sollen