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Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler verpflichtet sich für die Nutznießung des Weilerwaldes eine jährliche Gült von 9 Malter Horber Maß Roggen an die Herrschaft zu entrichten.
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Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler verpflichtet sich für die Nutznießung des Weilerwaldes eine jährliche Gült von 9 Malter Horber Maß Roggen an die Herrschaft zu entrichten.