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König Friedrich gebietet dem Grafen Ulrich V., daß er das Verbot der Zufuhr nach Esslingen, Reutlingen, Gmünd, Heilbronn, Weil der Stadt und Wimpfen aufhebe.
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König Friedrich gebietet dem Grafen Ulrich V., daß er das Verbot der Zufuhr nach Esslingen, Reutlingen, Gmünd, Heilbronn, Weil der Stadt und Wimpfen aufhebe.