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Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Holzgerlingen bekennen, dass die regulierten Chorherren zu Sindelfingen die auf 14 Schilling Heller jährlich bemessene Steuer von dem ihnen gehörigen Zehntanteil in Holzgerlingen mit 14 Pfund Heller abgelöst haben
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Schultheiß, Richter und Gemeinde zu Holzgerlingen bekennen, dass die regulierten Chorherren zu Sindelfingen die auf 14 Schilling Heller jährlich bemessene Steuer von dem ihnen gehörigen Zehntanteil in Holzgerlingen mit 14 Pfund Heller abgelöst haben