Adam Müller von Kürnbach, gefangengesetzt zu Brackenheim wegen mutwilliger Händel, womit er etliche geistliche und weltliche Personen wider erhaltenes Urteil zu schikanieren sich unterstanden hat, schwört Urfehde und verspricht, bei Aufforderung sich wieder zu stellen und rechtens zu sein, was er aber dieser Sache wegen mit dem Priester Niclaus auszutragen habe, vor dem Gericht zu Kürnbach austragen zu wollen und ihn auf seine (des Ausstellers) Kosten aus dem Banne zu ledigen und alle Handlungen zu Speyer abzuschaffen; weiterhin in dem Streite, den er mit ... [Name nicht genannt] von Metterzimmern habe, die Entscheidung des Oberamtmanns zu Brackenheim abzuwarten und es mit seinem Gegner Hans Dym und den diesem rechtlich Zugehörigen bei dem zu "Bracken" [Brackenheim] ergangenen Urteil ohne weiteren Umtrieb bestehen und bleiben zu lassen