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Kaiser Karl gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg auszuzahlen.
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Kaiser Karl gebietet der Stadt Reutlingen, die auf den nächsten Martinstag fällige gewöhnliche Steuer an den Burggrafen Friedrich von Nürnberg auszuzahlen.