Konrad Rauber sowie Hans und Jakob Sauer, alle von Justingen, wegen Jagdvergehen gef., jedoch auf ihr und ihrer Freunde Bitten, auch angesichts ihrer armen Frauen und Kinder mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Urach 10 fl Strafe zu entrichten und mit je 10 fl zu bürgen, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den fürstlichen Forst zu achten und Wildfrevel anzuzeigen, schwören U. und versprechen eidlich, dies einzuhalten. Sie stellen zwei Bürgen, die sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichten, sie auf Erfordern binnen 14 Tagen zu überantworten, andernfalls 30 fl zu bezahlen, und setzen ihr Hab und Gut unterpfandsweise ein. - Bürgen: 1) Hans Trechsel (mit 10 fl) 2) Endris Werntz (mit 20 fl), beide von Mehrstetten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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