Hans Hahne aus Rems, wegen strafbarer Handlungen gef., jedoch aus Gnade wieder freigel., schwört U. und gelobt, künftig keine Wiedertäufer mehr zu beherbergen und zu verköstigen, sich auch auf Mahnung unverzüglich im Gefängnis zu stellen und die verwirkte Strafe zu erdulden; andernfalls sollen seine Güter der Herrschaft Württemberg um 100 fl verfallen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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