Ludwig Kruog aus Gruorn [abgege. im Kr. Münsingen], auf Klage eines Wirts wegen Betrügereien zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene Bitte wieder freigelassen unter der Bedingung, die Atzungskosten im Gefängnis in Höhe von 6 lb h und seine Schulden bei Hans Kuster, Wirt zu Kirchheim, in Höhe von 20 lb minder 9 ß h ratenweise, erstmals auf nächstkünftiges Pfingstfest und dann alle Fronfasten je 1 lb h, zu bezahlen, auch im Erbschaftsfalle den Wirt sein Vermögen solange angreifen zu lassen, bis er befriedigt ist, vor Bezahlung dieser Schuld aber ohne Erlaubnis der Obrigkeit sich nicht weiter als 4 Meilen Wegs im Umkreis von Kirchheim zu entfernen, beeidigt diese Bedingungen und schwört U. Kruog hatte sich an eine leichtfertige Frau gehängt, Kinder von ihr überkommen, war mit ihr auch unter der Vorgabe, sie sei sein Eheweib, im Wirtshaus des Hans Kuster gelegen, wo die Frau niederkam, machte beim Wirt auf Treu und Glauben Schulden und versuchte dann, heimlich aus der Stadt zu entkommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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