Jodocus Tylcken, des Kais. Freien Stifts S. Ludgeri vor Helmstadt
bestätigter Propst, bekennt, daß, nachdem vor Ihm Jorgen Jordansz, Bürger zu
Schoeningen, an Hermann Benecken, Schreiber des Hofs Offleben, einen im
Ostendorfe zu Schöningen belegenen, Seinem Kloster zu Erbenzinslehen
verwandten Garten für 40 Reichstaler erblich verkauft, u. seine sämmtlichen
Rechte daran übertragen habe, Er den Benecken u. dessen Erben in "ruhige u.
nießbare Possession" des Gartens, um denselben nach erbenzinslichen Gutes
Recht u. Gerechtigkeit zu gebrauchen, unter der Verpflichtung, davon
jährlich zu Michaelis 4 Mattier Erbenzins in das Kloster zu liefern, u. ohne
Sein u. Seiner Nachfolger Wissen denselben nicht zu verkaufen oder sonst
einem Anderen einzuräumen, einsetze; u. ihn bei dem Garten gegen Jedermann
zu schützen u. zu vertheidigen verspreche. - Gegebenn auf unserm Kayser
freyenn Closter Sanct Ludger vorg. im Jahr nach der geburth Jesu Christi
1595 denn 27 tagh des Monatz Octobris. - (Mit 1 angeh. beschädigten Siegel
mit einem Contrasigill.)