Wendel Hahn ("Han") von Sternenfels [späteres Oberamt Maulbronn], gefangengesetzt zu Brackenheim wegen verschiedener Schmachworte, schwört, nachdem das Stadtgericht gegen ihn erkannt hat, dass er keine offenen Zechen mehr besuchen und dem Landesherrn 10 Gulden Strafgeld geben soll, Urfehde und verspricht, dem Urteil in allen Punkten nachzukommen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...