Ludwig Doldin zu Neuffen, wegen verbotenen Waidwerks, Schießens und Fallenlegens im landesherrlichen Forst gef., jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage freigel., bis Martini (11. Nov.) seinem Landesherrn einen Abtrag zu leisten und sich auf Mahnung der Obrigkeit bzw. des Forstmeisters zu Urach an den Orten zu stellen, wohin er gewiesen würde, und sich nicht unerlaubt zu entfernen, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben oder anderen dabei zu helfen. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildfrevlern soll er der Herrschaft Württemberg mit 50 fl verfallen sein. Er stellt deshalb 12 gen. Bürgen, die sich verpflichten, für obige Summe aufzukommen. Beilage: Geständnisprotokoll des L. Doldin vom 9. März 1494, 1 Bl. Pap. (Kerbzettel)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...