Graf Ulrich von Berg, genannt von Schelklingen, und seine Söhne Ulrich und Heinrich gestatten dem Kloster Bebenhausen schenkungsweise, dass dasselbe alles Besitztum, bewegliches oder unbewegliches, Lehen oder Eigen, welches es von ihnen oder ihren Lehensleuten als Schenkung, Vermächtnis oder Kauf innerhalb ihrer Herrschaft in den Marken der Pfarreien Plieningen (Blieningen) und Echterdingen auf den Fildern (Ächtertingen auf den Vildern) erworben habe, als freies Eigentum von ihnen und ihren Nachkommen unbehindert besitzen solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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