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Landesherrliche Edikte
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Enthält: 1. Das Degen tragen, 1694;
2. Befreiung der Professoren vom Bürgereid und Kaufschoß, 1694;
3. Dr. A. Th. Reichhelm ersucht um Prof. ord. für Poesie, 1694;
4. Über verliehenes Immediat, 1694;
5. Über verliehenes Immediat;
6. Über die Freimeister, 1694;
7. Über die Freimeister;
8. Nicht-Immatrikulation von anderwärts Relegierten, 1694;
9. Friedrich Wilhelm Bock ersucht, Rabbinica, Talmudica, Hebraica zu dozieren, 1694;
10. Reisekosten für Prof. Beyer, 1694;
11. Wegen des Klosters Hillerschleben, 1695;
12. Keine Immatrikulation für Relegierte, 1695;
13. Den Syndikus Dr. Knorre betreffend, 1695;
14. Bestallung des Lic. Schubart zum Prof. jur. extraord., 1695;
15. Wegen des sogenannten Lagerbuchs, 1695;
16. Das Menieusche Haus, 1695;
17. Das Menieusche Haus;
18. Friedrich Wilhelm Bock (Rabbinica etc.), 1695;
19. Wegen der Tee- und Kaffeehäuser, 1695;
20. Bestallung Joh. Sperlette zum Professor ord. in der Philosophischen Fakultät, 1695;
21. Erhöhung des Salariums für Prof. Boden, 1695;
22. Erhöhung des Salariums für Prof. Sperlette, 1695;
23. Übernahme des Rektorats durch den Kurprinzen, 1695;
24. Das Duell-Edikt betreffend, 1696;
25. Prof. Buddeus wird nicht gestattet ein Collegium Theologikum zu halten, 1696;
26. Reise-Umzugskosten für Prof. Anton, 1696;
27. Reise-Umzugskosten für Prof. Sperlette, 1696;
28. Einrichtung des Stadtturms Karzer, 1696;
29. Nach Prof. Simons Tod erhält Prof. Stryck junior dessen Besoldung, 1696;
30. Die Komödianten dürfen ein Mal in der Woche spielen, 1696;
31. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen, 1696;
32. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen;
33. Salz sieden darf nur, wer in der Stadt wohnt; ansonsten muß er 100 Taler an die Universität zahlen;
34. Vergleich mit dem Pfänner Michael Steinbrecher zugunsten armer Studierender, 1697;
35. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden, 1697;
36. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden;
37. Versicherung, dass Zuwendungen beibehalten werden;
38. Anlegung eines Hortus Medicus, 1697;
39. la Fleur erhält künftig 50 Taler Gnadengeld aus der Landeskasse, 1697;
40. Zulage für den Universitätsschreiber und die Pedelle, 1697;
41. Das Kloster Hillersleben betreffend, 1697;
42. Wechsel des Prorektorats, 1697;
43. Wiederholung der Ausnahmeregel für Pfänner, 1697;
44. Rektorwechsel, 1697;
45. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend, 1697;
46. Prof. Buddens Theologie Vorlesungen betreffend;
47. Direktion und Visitation der Universitätsapotheke, 1697;
48. Hypotheksverschreibung für Aug. Denner, 1698;
49. Steuerbegünstigung der Witwe des Prof. Simon, 1698;
50. Erwerb des Meunienschen Hauses, 1698;
51. Erwerb des Meunienschen Hauses;
52. Erlass der Kopfsteuer für Universitätsverwandte, 1698;
53. Einrichtung des Ravensburgischen halben Tischs, 1698;
54. Vergleich mit Michael Steinbrecher zugunsten der Universität;
55. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln, 1702;
56. Verbot für Thomasius, theologische Gegenstände in seinen Vorlesungen zu behandeln;
57. Zensurangelegenheiten Dr. Heirich Lysius, Königsberg, 1702;
58. Instruktion der königlichen Freitische betreffend, 1705;
59. Entlastung des Prof. Stryck von Nebenämtern wegen seines hohen Alters, 1708;
60. Klarstellung der Funktion des Prof. Gundling, 1708;
61. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren, 1708;
62. Es soll künftig eine Auswahl getroffen werden, dass nur befähigte Studenten die Universität frequentieren;
63. Gesuch des Chr. Meyer um Prof. Eloquentia wird nicht entsprochen, 1709;
64. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät, 1710;
65. Bestallung J. C. Spener zum ordentlichen Prof. in der Philosophischen Fakultät;
66. Nach Prof. Strycks Tode können dessen Privilegien nicht automatisch dem Nachfolger übertragen werden, 1710;
67. Gnadenjahr für die Erben Prof. Stryck, 1710;
68. Bestallung Michael Alberti zum Prof. Extr. ord. in der Medizinischen Fakultät, 1710;
69. Bestallung Joh. U. Henrici zum Prof. extraord. in der Philosophischen Fakultät, 1711;
70. Es ist dem Prof. Heyde zu gestatten, seine Programmata am schwarzen Brett bekannt zu machen, 1711;
71. Disziplinangelegenheiten der Studenten Wilhelm und Pott, 1712;
72. Über die Schwärmer, 1712;
73. Den Rang des reformierten Prof. Heyde betreffend, 1712;
74. Die Salarien betreffend, 1700;
75. Die Salarien betreffend;
76. Schutz- und Geleitbrief für Juden, 1707;
77. Zensurenangelegenheit bezüglich Drucksachen und Lektionen, 1708;
78. Exekution eines Studenten betreffend, 1712.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.