Rechtsfragen bei der Digitalisierung (noch) urheberrechtlich geschützter Dokumente

Von Archivportal-D

Objekte aus Archiven und anderen Kulturerbeeinrichtungen werden bisher vor allem dann digitalisiert, wenn die Materialien nicht (mehr) mit Schutzrechten behaftet sind. Denn rechtefreie Materialien können weitgehend unbeschränkt genutzt und zugänglich gemacht werden, ohne dass Rechteinhaber um Zustimmung gebeten werden müssen. Im Urheberrecht gibt es zudem schon seit einigen Jahren bestimmte gesetzliche Erlaubnisse, unter deren Voraussetzungen auch nicht-gemeinfreie Werke in sehr engem Rahmen genutzt werden dürfen. Das Ins-Netz-Stellen ganzer Werke (z.B. Monografien oder unveröffentlichte Gutachten) erlaubten diese Regeln bis vor Kurzem jedoch nicht oder lediglich unter sehr engen Bedingungen.

Das hat sich 2021 geändert: Nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“, dürfen urheberrechtlich geschützte Werke und sogar personenbezogene Materialien nun unter weniger strengen Voraussetzungen von Kulturerbeeinrichtungen frei ins Netz gestellt werden.

Am 4. Juli 2023 erläutern Jörn Brinkhus und Armin Talke die (neuen) rechtlichen Grundlagen und beantworten im Anschluss Fragen. Wir laden die Partnerarchive der Deutschen Digitalen Bibliothek und des Archivportal-D sowie alle Interessierten ein, an der Online-Veranstaltung teilzunehmen und sich über die neue Gesetzgebung zu informieren. Weitere Informationen und Anmeldung über https://attendee.gotowebinar.com/register/291373212147742046

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