Heinrich, Bischof von Konstanz, erteilt dem Abt und Konvent von Kloster Rot auf Grund ihrer alten Privilegien das Recht, in ihre Tochterkirchen Berkheim, Steinbach und Haslach Geistliche des Klosters oder desselben Ordens und, bei ihrem Fehlen, auch Weltgeistliche zur Verwaltung einzusetzen.Gegeben zu Konstanz, 1458 September 26.Besiegelt mit dem bischöflichen Siegel. Orig. Perg. mit Kopie Papier, 1 Siegel fehlt. Abgedruckt bei Stadelhofer II, S. 175-177

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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