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4/14 [Nr. 13a]: Anna Greßlin gegen Peter Buchbinder: Debitum.
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
1539
Enthält: Bl. 236-251: Klage der Anna Gresslin Witwe gegen Peter (Schweitzer gen.) Buchbinder auf Bezahlung ihres an ihn verkauften Hauses, in der Münzgasse an der Staffel gelegen, 1534 Frühjahr, Fragment.; 237-238v: Klagschrift (Anwalt: mag. Gebhart Brastberger (Brastperger) : MUT 77,42) vom 18.3.1534: sie verkaufte dem Peter (MUT 163,80 ist wohl sein Sohn) vor einem Jahr ihr Haus um 230 fl. bares Geld, davon 70 fl. den Pflegern des Grossen Almosens zu Tübingen mit derer Zustimmung; für die restlichen 160 fl. samt Interessen bar zu geben; sie klagt auf die 230 fl. und Kostenersatz; 239-242v: Antwort Peters (Anwalt: magl. Christoph Reser) vom 22.3.1534: ihm wurde verschwiegen, dass das Haus tempore contractus unter Gant war; daher musste er es mit überschwänglichen Kosten räumen; er verlangt Ersatz; 243-244v: Replik der Anna Gresslin, s.d.: sie schuldete dem Thoma Herrgott (IV,15 Bl. 49: oder Suberschwarz) 70 fl. in Jahreszielen von 20 fl., der verkaufte diese Schuld an die Pfleger des Grossen Almosens vorbehältlich seiner Fertigungspflicht; die Pfleger ermässigten ihr die Jahresziele auf 10 fl.; als aber 2 Ziele verfallen waren, liessen sie sie durch Thoma Herrgott anfechten "und etwas mit meiner huss fürgenommen", liessen sie aber doch aus Barmherzigkeit im Haus sitzen bis sie einen Käufer fände. Als Peter das Haus kaufte, zeigte sie ihm ihre Schuld an das Grosse Almosen an, die Pfleger nahmen ihn als Schuldner und gaben ihm für die 20 Wochen Rückstand etliche Wochen Frist; sie mahnten ihn dreimal vor dem Ausbieten; wenn er heut die 20 fl. bezahlte, würde ihm das Haus wieder zugestellt; 245-246v: Duplik Peters s.d. (vgl. dazu IV/15 Bl. fol.49): sie bestreitet nicht, dass sie beim Verkauf die Vergantung verschwieg; er bot vergeblich dem Pfleger Georg Knoll (so IV,15 Bl. fol. 78) statt der 20 fl. eine Wiese im Wert von 50 fl. an (ebd.: die doch Peter im zeugen als Pflegern mitb fail g ?); dann beschaffte er die 20 fl. bar, wobei ihm Dr. Johann Greninger, damals mag. (MUT 21,36?) bürgte; der Pfleger, dem er sie anbot, lehnte ab: der Vogt hab es verboten und Thoma Herrgott habe die Schuld übernommen; darauf hinterlegte er das Geld auf Weisung des Rektors beim rector bursne; Herrgott bot ihn aus und erhielt den Schlüssel; 247-248: Triplek der A. Gresslin s. d., die Vergantung wurde nicht vollzogen und die Pflegestunden dem Verkauf zu; der Inhalt des Almosen erfordere nicht, "das ich arme witfrow von 20 fl. wegen solte um mein huss und armeutlin kommen". Dass sie die Vergantung verschwieg, brachte Peter keinen Nachteil; wer in Jahresfrist bezahlt, erhält, nach Stadtbrauch sein Gut zurückgestellt; 249-250v: Triplik Peters, s. d. die Pfleger willigten in den Hausverkauf an ihn nur salvo iure ifsorum; Zwischentitel s. d.: beide Parteien können Beweise vorlegen; bricht ab. Vgl. die Protokolle in IV,15 Bl. 49 (2.1.1534), 60 - 61 v (28.2.1534), 78-78v (4.4.1534).
Akte
Brastberger, Gebhard (um 1503-um 1560)
Greninger, Johann Dr. (genannt 1539)
Greßlin, Anna (genannt 1539)
Herrgott, Thoma (genannt 1539)
Knoll, Georg (16. Jh.)
Reser, Christoph (geb. um 1511)
Schwytzer, Peter (gest. 1575?)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
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