Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen bestätigen einen schon früher (am 16. September) mit Abt Melchior und dem Konvent des Klosters Königsbronn abgeschlossenen Vertrag, wonach das Kloster dem Spital zu Reutlingen den Kirchensatz sowie den großen und kleinen Zehnten daselbst übergeben hat, wogegen sich das Spital verpflichtete, die Pfarrer und Helfer ohne Kosten für das Kloster zu unterhalten, auch die Steuerpflicht des Klosters aus seinen Gütern zu Reutlingen auf 10 Gulden festgesetzt wurde; der Zehnthof und die Zehnten zu Sickenhausen und Degerschlacht, "Griess", Baumgarten und Bürgerrecht sowie das Bürgerholz bleiben dem Kloster vorbehalten. Bem.: Griess = kiesiger Platz, besonders am Wasser (Hermann Fischer, Schwäbisches Wörterbuch, 3, Spalte 830)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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