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Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel g...
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Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1636 - 1670
Gießen 1641 Februar 3
Hessen-Darmstadt
Pergamentlibell, mit den beiden Unterschriften und angehängten Siegeln
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Vertrag zwischen den Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt und Philipp III. von Hessen-Butzbach über die Überlassung des Amtes Nieder-Weisel gegen Abzug von 3.000 Gulden Deputatgeldern vorbehaltlich der Rechte des Samthauses Hessen-Darmstadt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Unterschrifts- und Siegelankündigung der Aussteller
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Gießen
Vermerke (Urkunde): Deskriptoren: Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg II.
Judaica 186: Die Landgrafen Georg II. und Philipp v. Hessen bekunden, daß sie sich wegen ihrer beiderseitigen Rechte im Amt Nieder-Weisel in angegebener Weise verglichen haben. Danach soll das Amt mit den zugehörigen Dörfern Nieder-Weisel, Eberstadt, Hörgern und Hausen gegen Abzug von 3000 Gulden an letzteren überlassen werden. Geleit, Reise und Folge sollen gemeinschaftlich verbleiben, das Schutzgeld von den Juden jedoch Landgraf Philipp allein zustehen. - Datierung: Gießen 1641 Februar 3 - Formalbeschreibung: Pergament, Ausfertigung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.