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Kaiser Friderich III. bestätigt der Stadt Nürnberg den Empfang von 26 Zentner 78 Pfund Saliters und befiehlt den Preis von 275 fl. rhein. 3 Schillingpfennig von der demnächstigen Stadtsteuer abzuziehen.
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Kaiser Friderich III. bestätigt der Stadt Nürnberg den Empfang von 26 Zentner 78 Pfund Saliters und befiehlt den Preis von 275 fl. rhein. 3 Schillingpfennig von der demnächstigen Stadtsteuer abzuziehen.
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden 270
V 84/1
Zusatzklassifikation: Quittung
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden
Reichsstadt Nürnberg, Losungamt, 35 neue Laden, Urkunden >> Lade 3: Kaiserliche und königliche Anweisungen und Quittungen über die Stadtsteuer 1448-1493
1482 August 21
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: mit anh. Siegel.
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Wien
Originaldatierung: Gebenn zu Wienn am 21. tag des monets augusti 1482.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.