Weinland an die Kreiseinnehmerei zu Stuttgart: übersendet zwei Quittungen und bittet, diese Quittungen seinem Tochtermann, dem Geheimen Legationsrat von Feuerbach zu remittieren für den Fall, dass nicht die Kreiseinnehmerei, sondern die Generalkasse die Auszahlung der ihm zustehenden Gelder vornimmt (Konzept)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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