Oberforstamt Ludwigsburg macht wegen des Laubrechens in dem Kameralwaldforst eine Verordnung welche als zweckmäßig befunden wird; aus Anlass eines Exzesses von Martin Fritz und Konsorte von Groß- und Kleiningersheim durch Fahren mit Wägen und Karren zum Laub aufladen im Waldforst (Bietigheim, Ingersheim)