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Die Gebrüder Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg, wiederholen und erweitern ihre Schenkung vom 14. August 1339 und 9. August 1347 an Abt und Konvent des Klosters Ebrach. Diese geloben die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen, wozu auch ein jährliches Legat an das Kloster St. Stephan gehört. Geschenkte Güter: Einkünfte, Weinberge, zwei Häuser und ein Obstgarten im Dorf Albertshofen, Einkünfte und Güter in Marbach, 11,5 Hufen in Grettstadt mit ihren Zugehörungen, vier Fischwasser im Main beim Dorf Fahr, Einkünfte in Fahr und Nordheim, Weinberge sowie den Zehnt von Weinbergen und Einkünfte in Köhler, Einkünfte und Weinberge in Untereisenheim, Einkünfte in Hausen b. Würzburg (Husen prope villam Cramsneit), Einkünfte in Heugrumbach (Grunbach prope oppidum Arnstein), Gänheim, Unterleinach, Leinach, Mainstockheim, Halsheim, Müdesheim, den Zehnt von den Weinbergen unter dem Dürrenhof sowie einen Teil des Hofes Zu Herrn Hacken in Würzburg, nämlich die hohe Kemenate mit dem Keller, und Einkünfte, die vom Bischof von Würzburg unter Vorbehalt des Rückkaufs erworben wurden. Dazu kommen nach dem Tod der Gebrüder Teufel noch das Dorf Kleinschönbach sowie die Güter am Eichelberg. Gleichzeitig bekennen die Gebrüder Teufel, dass sie dem Bürgerspital in Würzburg ihr Dorf Laub unter gewissen Bedingungen geschenkt haben. Falls die Spitalpfleger sich nicht daran halten, fällt das Dorf an das Kloster Ebrach, das beauftragt wird, die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen zu überwachen. Aussteller: Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg. Empfänger: Abt und Konvent des Klosters Ebrach
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Die Gebrüder Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg, wiederholen und erweitern ihre Schenkung vom 14. August 1339 und 9. August 1347 an Abt und Konvent des Klosters Ebrach. Diese geloben die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen, wozu auch ein jährliches Legat an das Kloster St. Stephan gehört. Geschenkte Güter: Einkünfte, Weinberge, zwei Häuser und ein Obstgarten im Dorf Albertshofen, Einkünfte und Güter in Marbach, 11,5 Hufen in Grettstadt mit ihren Zugehörungen, vier Fischwasser im Main beim Dorf Fahr, Einkünfte in Fahr und Nordheim, Weinberge sowie den Zehnt von Weinbergen und Einkünfte in Köhler, Einkünfte und Weinberge in Untereisenheim, Einkünfte in Hausen b. Würzburg (Husen prope villam Cramsneit), Einkünfte in Heugrumbach (Grunbach prope oppidum Arnstein), Gänheim, Unterleinach, Leinach, Mainstockheim, Halsheim, Müdesheim, den Zehnt von den Weinbergen unter dem Dürrenhof sowie einen Teil des Hofes Zu Herrn Hacken in Würzburg, nämlich die hohe Kemenate mit dem Keller, und Einkünfte, die vom Bischof von Würzburg unter Vorbehalt des Rückkaufs erworben wurden. Dazu kommen nach dem Tod der Gebrüder Teufel noch das Dorf Kleinschönbach sowie die Güter am Eichelberg. Gleichzeitig bekennen die Gebrüder Teufel, dass sie dem Bürgerspital in Würzburg ihr Dorf Laub unter gewissen Bedingungen geschenkt haben. Falls die Spitalpfleger sich nicht daran halten, fällt das Dorf an das Kloster Ebrach, das beauftragt wird, die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen zu überwachen. Aussteller: Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg. Empfänger: Abt und Konvent des Klosters Ebrach
Die Gebrüder Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg, wiederholen und erweitern ihre Schenkung vom 14. August 1339 und 9. August 1347 an Abt und Konvent des Klosters Ebrach. Diese geloben die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen, wozu auch ein jährliches Legat an das Kloster St. Stephan gehört. Geschenkte Güter: Einkünfte, Weinberge, zwei Häuser und ein Obstgarten im Dorf Albertshofen, Einkünfte und Güter in Marbach, 11,5 Hufen in Grettstadt mit ihren Zugehörungen, vier Fischwasser im Main beim Dorf Fahr, Einkünfte in Fahr und Nordheim, Weinberge sowie den Zehnt von Weinbergen und Einkünfte in Köhler, Einkünfte und Weinberge in Untereisenheim, Einkünfte in Hausen b. Würzburg (Husen prope villam Cramsneit), Einkünfte in Heugrumbach (Grunbach prope oppidum Arnstein), Gänheim, Unterleinach, Leinach, Mainstockheim, Halsheim, Müdesheim, den Zehnt von den Weinbergen unter dem Dürrenhof sowie einen Teil des Hofes Zu Herrn Hacken in Würzburg, nämlich die hohe Kemenate mit dem Keller, und Einkünfte, die vom Bischof von Würzburg unter Vorbehalt des Rückkaufs erworben wurden. Dazu kommen nach dem Tod der Gebrüder Teufel noch das Dorf Kleinschönbach sowie die Güter am Eichelberg. Gleichzeitig bekennen die Gebrüder Teufel, dass sie dem Bürgerspital in Würzburg ihr Dorf Laub unter gewissen Bedingungen geschenkt haben. Falls die Spitalpfleger sich nicht daran halten, fällt das Dorf an das Kloster Ebrach, das beauftragt wird, die Einhaltung der mit der Schenkung verbundenen Bedingungen zu überwachen. Aussteller: Rüdiger und Wolfelin Teufel, Bürger zu Würzburg. Empfänger: Abt und Konvent des Klosters Ebrach
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 180
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 105/270; Würzbuger Urkunden 3799; StA Bamberg: Bamberger Urkunden 2623/II
Registratursignatur/AZ: 297 (17./18. Jh.); Hm 1 x 23 (18. Jh.); 1348 / 1 (18. Jh.); Würtzburg D 6 § 3 n. 1 (18. Jh.)
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf.; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Abt Regnand von Morimond; an roten und grünen Seidenfäden anhängend, stark besch. S 2: Abt Johannes von Citeaux; an roten und grünen Seidenfäden anhängend, stark besch. S 3: Abt Heinrich von Ebrach; an roten und grünen Seidenfäden anhängend, besch. S 4: Kloster Ebrach, Konvent; an roten und grünen Seidenfäden anhängend, besch. S 5: Aussteller; spitzovales Siegel an roten Seidenfäden, leicht besch.
Dem Kloster St. Stephan stand aus dieser Schenkung ein jährliches Legat zu, das ihm vom Kloster Ebrach ausbezahlt werden musste. Aus diesem Grund dürfte St. Stephan auch eine Ausfertigung der Schenkungsurkunde erhalten haben. Die Ausfertigung für Kloster Ebrach liegt unter StA Würzburg: Kloster Ebrach Urkunden 1348 August 20.
Teufel, Rüdiger, Würzburg, Bürger
Teufel, Wolfelin, Würzburg, Bürger
Teufel, Konrad, Kloster Ebrach, Konverse
Lancz, Berthold, Fahr
Dremel, Konrad, Fahr
Dremel, Konrad, Fahr, dessen Diener
Lenther, Fahr
Volkach, Wigand von, Fahr
Wigand, Kinder des
Wigand, Konrad, Köhler
Lucke, Hermann, Untereisenheim
Kurczfrunt, Marbach
Phiffer, Marbach
Schonbuhel, Marbach
Slunt, Marbach
Heylt, Marbach
Wernhart, Marbach
Müdesheim, Konrad von, Ritter
Müdesheim, Herold von
Hofe, Konrad in dem
Fuchs, Lupold, Albertshofen
Wolfskeel, Otto von, Würzburg, Bischof
Weibeler, Würzburg, Familie, bürgerliche
Virnkorn, Würzburg, Familie, bürgerliche
Chaudeney, Johannes de, Kloster Citeaux, Abt
Regnand, Kloster Morimond, Abt
Heinrich, Kloster Ebrach, Abt
Ansbach, Heinrich von, Kloster Ebrach, Mönch
Mulich, Kloster Ebrach, Konverse
St. Stephan, Heinrich von, Würzburg, Domvikar
Hermann, Eiterfeld, Pfarrer
Heinrich, Königswald, Pfarrer
Smire von Gochach, Heinrich
Stetten, Otto von
Neuenburg, Nikolaus von
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.