Jakob Lang von Einöde ("Ainöd"), Peter Sorg von Hübschenberg, Frick Weber zu Fronhofen und Kaspar Zehender von Reute ("Ruty") entscheiden in der Güte als Schiedsleute zwischen Hans Sorg, Ammann zu Ergetsweiler, einerseits, Jakob Inselin ("Ynselin"), Hans Sorg dem Schmid, seiner Tochter Anna, Witwe, und Hans Egler, alle von Ergetsweiler andererseits in Streit über Weide ("Trieb und Tratt") auf dem Gut des genannten Ammanns in Obereinöd. Die Aussteller handeln mit Zustimmung der Lehenherren Abt Kaspar [Schiegg] von Weingarten, Ludwig Veringer ("Feringer") und Hans Thoman als Bevollmächtigte der gemeinen Kapläne Unserer lieben Frauen Pfarrkirche zu Ravensburg, und des Jos Diepoltshofer für ihre Pfründgüter. Sie bestimmen, daß Hans Schmid und seine Tochter keinen Anteil am strittigen Weiderecht haben, doch erhalten sie ein solches an der Wiese genannt die gemeine Wiese und im Rietacker. Dort dürfen sie acht Tage vor oder nach Jakobi, "so der blum darab" kommt, weiden, und es soll ein "beschlossen tratt" sein, an dem die anderen Personen keinen Anteil haben. Hans Egler und seine Erben sollen den Gertacker zur Weide benutzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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