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6/26 [Nr. 10]: (D) 1591 Okt. 3, Tübingen (T) Visitationsrezeß (Visitationskommissae: E. v. Laymingen, J. Magirus, L. Osiander, B. Eisengrein).
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Enthält: (I) 1) Bei den disputationibus juridicis publicis sind zu wenig Studenten und Oppenenten anwesend, Ermahnung ist nötig.; 2) Der jährlich auf Georgii fällige Bericht über die subsidiarios des Herzogs ist genauer und rascher zu liefern.; 3) Die fac. artium soll mit Beiziehung des Prof. Organi Aristotelis Andreas Planer, die Quaestiones dialectices des M. Georg Burckhardt von Überspitztheiten reinigen und sie vor dem Druck dem Konsistorium in Stuttgart vorlegen, weil sie in den Hohen Klosterschulen auch gebraucht werden.; 4) Die übermäßigen Extragaben der Tischherren sind abzustellen.; 5) Dasselbe gilt für die Zechereien in den Häusern des Becken Martin, der Balbierer und der Buchbinder.; 6) Die jetzt von Straßburg gekommenen, noch verpackten Gremppschen Bücher sind zu katalogisieren, durch die administratores rückwirkend jährlich um Käufe im Betrag von 20 fl zu vermehren, an einem passenden Ort aufzustellen und mit einem ständigen Bibliothekar, der zugleich Praezeptor und Inspektor der Gremppschen Stipendiaten sein könnte, zu versehen.; 7) Am Stipendium Martinianum könnte ein Stipendiat weniger gehalten und dafür ein besonderer Koch angestellt werden. (79-86)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.