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Haus Neuenhof (Dep.) - Akten >> 1. Akten >> 1.1. Familienarchiv v. Neuhoff, v. Kessel, v. d. Bussche >> 1.1.6. Erbschaftssachen >> 1.1.6.6. v. Quadt
1565-1707
Enthaeltvermerke: Urkundenabschriften: 1565 Mai 1 Johan Qwaedt der ältere bekennt, von Ursula von Hanxlee geb. Bolandt 300 rhein. Goldgulden als Darlehen zu Behuf seines Bruders Johan Qwaeden des jüngeren, "wie er noch in Frankreich gewesen", empfangen zu haben; das Darlehen ist mit 5% zu verzinsen. Neben dem Schuldner unterschreibt seine Mutter Loeff von der Kalenborch gen. Qwaedt; nachträglich unterschreibt auch Johan Qwaed der jüngere. 1568 Juni 16 (Abschrift des Secretarius Johann Stade von einer Abschrift des Notars Herman Consbruch) Eheberedung zwischen Cordt (Conradt) von der Recke, Sohn des + Dietherich von der Recke, Herrn zu Stypell, und der Anna Quadt, Tochter des Jürgen Quadten zur Kalenburg und Loeven vom Broch gen. Kalenburg. Der Bräutigam bringt das Schloss zur Kemnaden in die Ehe und alle Güter, die sein Vater vom + Wennemar von der Reck und Claren von der Balen gt. Flecke angeerbt sind, sowie den Hof Donnhoff und sämtliche Güter, die seine Mutter, Catharina von Elverfeldt, eingebracht hat, die dieser aber einstweilen als Leibzucht zustehen. Will die Mutter nicht mehr auf der Kemnaden bleiben, ist ihr eine Behausung zu Herbede oder zu Stypell zur Wahl zu stellen. Die Braut bekommt als Mitgift das Erbland und die Kornrenten binnen und um die Stadt Schwehrte, den Hof zu Overdiecke zu Soyngen Amts Bochumb, das Burglehen zu Wetter in der Freiheit, den Hof zu Umberg im Gericht Stypell, das Gut die Voßkuhlen ebenda, die Güter zu Hellwig (Helmich) und zum Korve ebenda, das Gut up dem Schrencke und das Gütchen up den Stemmen, auf dem z. zZt. de Schmit wohnt, beide ebenda; ferner Hof und Kamp bei Blanckenstein auf der Kemnader Ruheren, die zur Zeit Jurgen Theß bei Blankenstein unterhat, schließlich alle Scharen der Brauteltern auf der Buchen- und Erlenmast zu Stypell sowie näher bezeichneten Schmuck und standesgemäße Kleidung. Die auf den Höfen Umberg und Helmich stehende Verschreibung wird dem Bräutigam vergütet. Stirbt nach dem Tode der Eltern einer ihrer weltlichen Brüder ohne Leibeserben, steht ihr ein näher bezeichneter Erbteil zu; entsprechend gilt beim Tode ihrer Schwester. Mit der Nachkommenschaft verstorbener geistlicher Geschwister hat sie dagegen nichts zu schaffen. Es folgen nähere Bestimmungen, wie es beim Tode bzw. der Wiederverheiratung eines der Brautleute gehalten werden soll. Zeugen von Seiten des Bräutigams: Johan von Elverfeldt zu der Blomenauws, Herr zu Herbede. Seitens der Braut neben ihren Eltern Jacob vam Neuenhoff, Droste zu Neuenstadtt, und Rüttger von Schoeler, Amtmann zu Medman. Neben den Parteien und ihren Zeugen unterschreibt und siegelt Friderich von der Recke, Propst zu St. Severin zu Köln. 1572 Juli 12 Johan Quaed der jüngere zu Brochausen bekennt, zu den von seinem Bruder zu seinem Behuf bei der Ursulen von Hanslen gen. Bolant, seiner "Nichte", aufgenommene 300 Goldgulden von dieser einen weiteren Betrag geliehen zu haben, der sich unter Einschluss der rückständigen Zinsen des ersten Darlehens auf 200 Goldgulden beläuft. Das Darlehen ist mit 5% zu verzinsen. Vom Schuldner eigenhändig geschrieben und unterschrieben 1582 Juli 39 (Abschrift 18. Jh.) Johan Qwad zu Brochausen verkauft der Ursulen von Hanxeler, Witwe Henrich Bolantz, zur Leibzucht und ihren Kindern zu Eigentum für einen Geldbetrag von 2300 Rtl. eine Rente von 138 Rtl., fällig jährlich auf Petri ad . . . . in der Behausung der Gläubigerin binnen der Stadt Köln. Vor dem Richter des Amts Medman Diederich Byen und den Schöffen Hans Hemmel auf er Straxen, Peter auf dem Noesenberg und Wilhelm zu Hugeniß setzt er dafür zum Unterpfand seinen unbelasteten Hof auf dem Schmiedberg, den Cordt Hourtgen als sein Halfmann in Pacht hat. Der Aussteller siegelt und unterschreibt. Neben ihm siegeln Richter und Schöffen des Amts Medman 1589 März 31 (Abschrift 18. Jh.) Junker Johan Qwaed zu Broichausen verkauft dem M(eiste)r Johan Monsau und seiner Frau Endtgen für eine Summe von 200 Radergulden eine jährliche Rente von 12 Radergulden, fällig zum 1. April binnen Köln in der Gläubiger Behausung. Zum Unterpfand setzt er seinen halben Hof zu Krumbach in der Bürgerschaft und im Ksp. Medman, das des Gläubigers Schwager Arndt Krumbach in Pacht hat. Die Gläubiger hatten im Interesse des Schuldners für die vorgenannten 200 Gulden ihr Haus auf Derbach versetzt bezw. beschwert. Von den drei darüber ausgestellten Schuldurkunden ist die letzte von Christian Commerschem und Adolff Strahlen ausgestellt und vom 15. Mai datiert. Aussteller der Versetzungsurkunde sind Gerhardt Angelmacher und Herman ther Lahnen gen. Lennip, Lic. der Rechte. Der Schuldner verbürgt sich für den Schaden, den die Gläubiger bei Nichtzahlung einer Schuld der Eheleute Thomaß und Ursula Libbeler erleiden würden. Er siegelt und unterschreibt. 1592 Juli 30 (Abschrift 18. Jh.) Vor Anton von Ghoye, Richter des Amts Medman, Gerhardt zu Lüdtgeshauß, Arnold zu Rennekehoven, Hanß Himmel, Gerhardt zu Heerbeck, Caspar Igelßbrochen zu Röpertzhauß, Johan N., Schöffen des Landgerichts, Heran Hugk, Adolff Bohl, Luther Weyerstraeß, Eberhardt Anhauß, Schöffen des Stadtgerichts zu Medman, setzt Johan Qwaed zu Brochausen dem Henrich Bolandt zum Unterpfand für die aufgelaufenen Zinsen und Unkosten von 700 Rtl., auf die deren Mutter, der + Ursulen von Hanxeler, am 30.7.1582 ausgestellte Schuldverschreibung über 2300 Rtl. die Höfe Scheeff und Benthaußen im Landgericht und den Hof Krombeck im Stadtgericht Medman. Abgelöst werden kann nur die Gesamtsumme von 300 Rtl.. Der 1582 ausgemachte Zinsbetrag erhöht sich damit auf 180 Rtl., fällig auf Petri ad Vincula. Die Urkunde wird der Verschreibung vom 30.7.1582 transfigiert. Der Schuldner, der Richter, die Schöffen des Landgerichts und die des Stadtgerichts Medman hängen ihre Siegel an. Johan Qwaed unterschreibt und gibt dabei an, dass er "in eroberung meines Hauß Collenburgh mein voriges Siegel verloren und dies vom neuen stechen lassen". 1598 Mai 1 (Abschrift 18. Jh.) Vor Anton von Goye, Richter des Amts Medman, Niclaß Mattenkloith, Richter des Amts Sollingen, Wilhelm zu Straten, Johan Rodberg, Jacob Taghauß, Johan Lahre tho Voßbergh und sämtlichen Schöffen daselbst bekennt Johann Qwaed zu Broichhausen, zur Abtragung von Schulden von seiner Schwester Anna von Qwaed, Witwe von der Reck, zur Kemna und Frau zu Stipel, 3000 Goldgulden empfangen zu haben. Er verschreibt ihr dafür seinen adligen Sitz Broichhausen im Amt Medman Kirchspiel Gerißem, seinen Anteil am Hof Elscheidt, desgleichen am Gut zu Hoffe, am Kotten gt. die Linde, alle im Amt Angermondt Ksp. Homberg gelegen, des weiteren den halben Weingarten zu Buel im Amt Levenberg Ksp. Villig, seinen Anteil am Haus Abrath und am Hof zu Vurth - für diesen hat er die lehnsherrliche Genehmigung noch beizubringen -, seine Gerechtigkeit am Kotten Winckelhausen, Rosenland, Eydtberg und Vogelsang, alle im Amt Sollingen Ksp. Düßl gelegen. Anstatt von Zinsen steht der Gläubigerin der Nießbrauch an dern verschriebenen Gütern zu. Ablöse jährlich auf Philippi und Jacobi vorbehalten nach vorheriger halbjähriger Ankündigung am Hause zur Kemnad. Der Schuldner unterschreibt und siegelt. Mitsiegler sind die oben genannten Richter und Schöffen 1598 Juni 18 (Abschrift 18. Jh.) Anthon von Ghor, Richter, Arnoldt zu Nenninghoffen, Gerhard zu Lüdgeshauß, Hanß Himmel, Gerhardt zu Heerbeck, Caspar Eselsbröcher zu Ropertzhauß und Johan Spicker, Schöffen des Landgerichts Medman, bekunden, dass Johan Qwaed zu Broichhausen die in den Schuldverschreibungen vom 30.7.1582 und 30.7.1592 über insgesamt 3000 Rtl. eingegangenen Verpflichtungen - siehe dazu die beiden Urkunden - nicht erfüllt habe, so dass dem Gläubiger Henrich Bolandt die dafür zum Unterpfand gesetzten Güter verfallen seien. Nun erklärt sich Anna Qwaed, Witwe Conradts von der Reck zur Kemna und Frau zu Stypel bereit, den Gläubiger ihres Bruders zu befriedigen. Von dessen Forderung von 3475 Rtl. hat sie 2000 Rtl. bereits beglichen und will den Rest samt einem Zins von 40 Rtl. zu kommenden 1. Mai erlegen. Die Witwe von der Reck hat auch die Schuldverschreibung ihres Bruders zugunsten von Johan Monsaw und seiner Frau Endtgen vom 31.3.1589 über 200 Radergulden an sich gebracht und samt rückständiger Zinsen für 168 Rtl. eingelöst. Diese Schuldübernahme wird den genannten Urkunden transfigiert. Neben Johan Qwaden, dem Richter und den Schöffen des Landgerichts Medman siegeln auch Lutter Weyerstraß, Wilhelm Hardtman, Heinrich zu Ondtzbach, Bertram zu Schmalb, Wilhelm Huig in Weinhauß, Schöffen des Bürgergerichts Medman. 1598 August 1 Johan Qwadt zur Kollenburg und Bruchaußen nimmt bei seiner Schwester Annen, Witwe Conradts von der Reck, 300 Taler zu je 52 Albus auf, da die dieser am 1.5.1598 verschriebenen 3000 Taler zur Abzahlung der Schulden nicht ausreichen. Anstelle von Zinsen wird ihr der Nießbrauch seines Anteils des Weingartens zu Beull im Amt Lewenbergh, Ksp. Vielich, überlassen. Mit diesem Betrag befriedigt er Johann Bolandt zu Cöllen, dem er sonst den Weingarten hätte verschreiben müssen. Rückkauf vorbehalten. Der Aussteller unterschreibt und drückt sein "gewöhnlich Pitschier" auf
Sachakte
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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