Die Ulmer Stadtrechner Johann Neithardt, Johann Würm und Johann Rentz verleihen im Auftrag von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm Heinrich Moser, Konrad Unger und Ulrich Maier von Weiler [Unterweiler/Stadt Ulm] drei Viertel von 6,5 Tagwerk Wiesen in Ulm zu Erbrecht. Das restliche Viertel der Wiesen gehört derzeit Johann Bauer von Freudenegg ("Frodnegk") [Stadt Senden/Lkr. Neu-Ulm]. Jeder der drei Beliehenen erhält ein Drittel der Wiesen, wovon er jährlich der Stadt Ulm und ihren Stadtrechnern 1 Pfund 12 Schilling und 6 Heller Ulmer Stadtwährung bezahlen muss. Bei Säumnis kann die Stadt Ulm den Wiesenanteil des Säumigen bis zur Begleichung der Ausstände pfänden. Die Beliehenen können ihr Erbrecht veräußern, wobei aber der Stadt Ulm ein Vorkaufsrecht zusteht. Verliert einer der Beliehenen durch Hochwasser einen Teil seiner Wiesen, dann verringert sich sein Zins entsprechend der Größe des abgeschwemmten Landes. Wird dagegen vom Wasser Land an die Wiesen angeschwemmt, dann gehört dieses der Stadt Ulm. Die bestehenden Triebrechte über die Wiesen an die Iller müssen die Beliehenen dulden. Wird ein Trieb durch Hochwasser unbenutzbar, dann müssen die Beliehenen einen Teil ihrer Wiesen für einen neuen Trieb zur Verfügung stellen. Dabei vermindert sich dann aber ihr Zins entsprechend des zur Verfügung gestellten Grundes. Wird Vieh nicht auf dem Trieb gehalten, sondern auf die Wiesen der Beliehenen außerhalb des Triebs gelassen und richtet dort Schaden an, dann hat die Stadt Ulm den Beliehenen Schadenersatz zu leisten.